ZitatHeute beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Neuregelung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), einem Instrumentarium der Weltgesundheitsorganisation zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten. In dem vom Gesundheitsausschuss vorgelegten Text wird die Liste der meldepflichtigen Krankheiten erweitert: Neben Röteln werden nun auch Mumps, Windpocken und Keuchhusten dazu gezählt.
Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ e.V.)