Desinfektionsmaßnahmen – egal ob chemisch oder thermisch – zählen laut dem technischen Regelwerk nicht zu den möglichen Sofortmaßnahmen, da eine Desinfektion immer gewisse Informationen voraussetzt, wie detaillierte Kenntnisse über die verbauten Materialien, über das Vorhandensein von Stagnationsbereichen und über Vorschädigungen. In der Regel kann eine Desinfektion nur mit einigem technischem und organisatorischem Aufwand durchgeführt werden, der eine gewisse Zeit an Vorplanung nötig macht und einen sofort greifenden Schutz der Verbraucher ausschließt.
Bei einer solchen Desinfektionsmaßnahme kann es sich also, wenn überhaupt, nur um eine „betriebserhaltende“ Maßnahme im Rahmen einer Sanierung handeln.
Bei der thermischen Desinfektion muss das Wasser im gesamten Leitungssystem und ggf. im Speicherbehälter eine Mindesttemperatur von 70 °C aufweisen. Der Trinkwassererwärmer muss von oben nach unten durchflossen werden, da auch am Bodeneinlauf die Temperatur von mindestens 70 °C dauerhaft länger als drei Minuten sichergestellt sein muss.
Werkstoffe, Bauteile und Apparate der Trinkwasser-Installation weisen jedoch unterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber einer thermischen Desinfektion auf. Bei Speicherbehältern oder Bauteilen aus Kunststoff ist zum Beispiel die Temperaturbeständigkeit zu beachten!
Jede Anlagendesinfektion belastet die Werkstoffe und Bauteile der Trinkwasser-Installation, so dass es zu einer vorzeitigen Alterung der Installation komme kann, was oft zu einer Schädigung der eingebauten Produkte und Werkstoffe führt (z.B. bei vz. Stahlleitungen).
Maßnahmen, die einen sofortigen Schutz der Nutzer gewährleisten, sind ausschließlich Nutzungseinschränkungen (Duschverbot) und die Absicherung von Entnahmestellen durch endständige Sterilfilter.