In NRW gibt es bisher für die Grundlage zur Überwachung von Tattoostudios ja nur die Hygieneverordnung NRW sowie die Leitlinien des Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF mit dem Titel -Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren-.
Nun gibt es ja den Entwurf der DIN EN 17169. Wird diese schon bei der Überwachung angewandt ?