Guten Tag zusammen,
wir haben zurzeit ein Problem mit der Hygiene in einer Indoor-Spielanlage. Die Mängel sind gravierender und wir suchen gerade die gesetzliche Grundlage im IFSG, um Maßnahmen einzuleiten.
Vielen Dank vorab!
Guten Tag zusammen,
wir haben zurzeit ein Problem mit der Hygiene in einer Indoor-Spielanlage. Die Mängel sind gravierender und wir suchen gerade die gesetzliche Grundlage im IFSG, um Maßnahmen einzuleiten.
Vielen Dank vorab!
Naja, wenn ich nicht weiter weiß nehme ich immer meinen Lieblingsparagraphen §16 Abs. 1 IfSG:
"Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren."
Können ist extra hervorgehoben weil das die Prävention unterstreicht.
Geht's um Sicherheit oder defekte Spielgeräte kannst die DIN EN 1176 anwenden bzw. die Vorschrfiten der DGUV. Denke die haben auch etwas über Hygiene in ihren Regelwerken verankert.
Das hilft uns schon einmal sehr weiter! Vielen Dank