Guten Abend in die Runde,
im Zusammenhang mit IfSG §43 Bescheinigung hätte ich eine Frage, die mir bisher noch in keinem Gespräch mit Gesundheitsämtern beantwortet werden konnte.
Folgender Sachverhalt, wer nach längerer beruflicher Pause ( >2J z.B. durch Babypause, Krankheit dgl.) an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt der benötigt, nach Aussage des Gesundheitsamtes, nach mehr als 2 Jahren (!) nur eine Auffrischung seiner IFSG Bescheinigung und muss nicht wieder zum Gesundheitsamt, um neu zu beginnen.
Die Frage die uns bewegt in diesem Zusammenhang ist: Auf welcher (Rechts-)Grundlage basiert das?
Das Gesundheitsamt sagt nur, dass eben besagte "Auffrischung" auch nach längerer Zeit genüge, kann uns aber nicht sagen, auf welcher Grundlage diese Aussage basiert.
In §43 und seinen 7 Absätzen stehts jedenfalls nicht.
Für mögliche Rückmeldungen schon mal herzlichen Dank.
Mit besten Grüßen zum Feierabend
P.Ziemer