Überwachung von Campingplätzen

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal "Schwarmwissen".

    Es sollen Campingplätze überprüft werden. Hat hier jemand Erfahrung?

    Hat jemand zufällig Checklisten oder ähnliches ? Bzw. einen Link wo man so etwas ähnliches finden kann ?


    Leider ist dies in meiner Ausbildung damals etwas zu kurz gekommen.


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

  • Ahoi!

    Zunächst einmal bedarf es ja einer entsprechenden Rechtsgrundlage zur allgemeinen Überwachung. Die fehlt in Schleswig-Holstein zum Beispiel.

    Daher beschränken wir unsere Überwachung nur auf die Bereiche für die eine Rechtsgrundlage existiert und das ist zum Beispiel die Trinkwasserverordnung.

    Der Berufsverband der Hygieneinspektor/innen des Landes NRW e.V. hatte aber mal ein Überprüfungsprotokoll.

  • Hallo Martina,

    ich kann Dir meine Checkliste gerne zur Verfügung stellen.

    Grundlage sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt (Verordnung über Campingplätze und Wochenendplätze).

    Schick mir einfach Deine E-Mail Adresse und ich schiebe es Dir rüber...


    Liebe Grüße

    Martin

  • Guten Morgen Martina,

    ich schließe mich Kai seiner Aussage an bei uns in RLP ist es im § 7 ÖGdG – Überwachungsaufgaben der Gesundheitsämter, Absatz 1 geregelt: Die Gesundheitsämter überwachen die Einhaltung der in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Anforderungen. Für die Campingplätze gehen wir über die Punkte 5: Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung. Punkt 7: Gast- und Beherbergungsstätten sowie auf Camping- und Zeltlagerplätzen. Punkt 9: öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen, da ist immer was dabei. Daher fällt die Checkliste etwas kleiner aus wird dann aber kombiniert mit Checkliste Schwimmbad und Checkliste Hausinstallation zum Beispiel. Grüße aus der Bierstadt Bitburg, Mathias

  • Hallo zusammen,

    vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

    Das hat mir sehr weitergeholfen, einen Ansatz zu finden.

    Nun kann bei der Begehung hoffentlich nichts mehr schiefgehen :):)

  • Hallo miteinander!

    Meiner Kenntnis nach existiert in allen Bundesländern eine Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung - CWVO). Dort sind Anforderungen formuliert. Die zu klärende Frage wäre, ob das Gesundheitsamt für den Vollzug der VO zuständig ist.

    LG Ralf