Guten Morgen Martina,
ich schließe mich Kai seiner Aussage an bei uns in RLP ist es im § 7 ÖGdG – Überwachungsaufgaben der Gesundheitsämter, Absatz 1 geregelt: Die Gesundheitsämter überwachen die Einhaltung der in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Anforderungen. Für die Campingplätze gehen wir über die Punkte 5: Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung. Punkt 7: Gast- und Beherbergungsstätten sowie auf Camping- und Zeltlagerplätzen. Punkt 9: öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen, da ist immer was dabei. Daher fällt die Checkliste etwas kleiner aus wird dann aber kombiniert mit Checkliste Schwimmbad und Checkliste Hausinstallation zum Beispiel. Grüße aus der Bierstadt Bitburg, Mathias