Hi,
ich habe hier bei uns im Kreis einen Dipl. Biologen und Sachverständigen, der ganz ganz viele Brunnen und Bäder betreut und berät. Dieser nimmt dort auch die Proben (Probennehmerschein hat er + Fortbildungen), er hat ein eigenes nicht akkreditiertes Labor und ist bei einem akredditierten Labor beschäftigt. Er bringt die offiziellen Proben zu dem akkreditiertem Labor, welches dann den Befund erstellt und uns übersendet. Ich lese jetzt nicht, dass das nicht mehr statthaft ist, da ja alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Untersuchungsstelle ist zugelassen und der Probennehmer hat den Sach- und Fachverstand und ist bei der Untersuchungsstelle im QM eingebunden.
Wo genau steht es, dass diese vertragliche Form nicht mehr zugelassen ist. Wie gesagt, wir hier alle (darunter mehrere Dipl. Ing.) interpretieren den § 14 etwas anders. Der Usl beauftragt ja die Untersuchungsstelle durch den Subunternehmer, der ja ein Teil der Untersuchungsstelle ist.
Ich hätte keine Probleme es ihm zu untersagen, aber dann muss es zu 100 % sicher sein und keine Auslegungssache.
Grüße
Peter
Alles anzeigen
Ich habe mit der Auslegung auch so meine Probleme.
Wer eine Untersuchungsstelle beauftragt muss schon ziemlich genau wissen, was er will. Weil eine solche Beauftragung nicht immer einfach ist, haben sich Dienstleister gebildet, die genau diese Tätigkeit spezialisiert übernehmen. Üblicherweise gehört dazu die Beauftragung zur Installation von Probenahmeeinrichtungen, ggf. die Probenahme selbst und die Übergabe zur Untersuchung. Zur Dienstleistung gehört oftmals auch die Information der Verbraucher, die Meldung an uns usw.
Ich fand dies immer positiv, weil man auf diese Art einen spezialisierten Menschen hat, dessen Aufgabe man nach und nach für "unsere Zwecke" perfektioniert hat. Nun stehen die Hausverwaltungen und UsIs wieder im Regen.
Ich glaube auch nicht, dass das damit beabsichtigt war. Sicherlich ging es vielmehr darum, dass Probenahmer tätig werden, die qualifiziert sind und in die Akkreditierung der Untersuchungsstelle aufgenommen sind. Und offenbar lag da bisher ein Problem: die Untersuchungsstellen haben offenbar zu wenig darauf geachtet, wer dort "amtliche" Proben eingereicht hat ...
Nun denn. Was wird sich ändern? Wenn die Dienstleister pfiffig sind, werden Sie als Subunternehmer für die Untersuchungsstelle tätig und treten trotzdem als Dienstleister auf.
Gleiches Prinzip, nur wieder etwas komplizierter. Deregulierung sieht anders aus.